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FAQ
Allgemein
Eine Stiftung wird von einer natürlichen oder juristischen Person gegründet, um dauerhaft und über das eigene Leben/Fortbestehen hinaus ein oder mehrere bestimmte, gemeinnützige Projekte zu fördern. Hierfür stellt sie aus dem eigenen Vermögen einen gewissen Betrag zur Verfügung. Zunächst erhält die Stiftung eine Satzung, in der festgelegt wird, in welchen gemeinnützigen Bereichen sich die Stiftung engagieren wird (Stiftungszweck) und welches Vermögen der Stiftung zugewendet wird (Stiftungsvermögen bzw. Stiftungskapital). Das Stiftungskapital muss ertragreich angelegt werden und darf nicht vermindert werden. Der Stiftungszweck wird Jahr für Jahr aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert, d.h. die erwirtschafteten Erträge werden an gemeinnützige Projekte, die dem Stiftungszweck entsprechen, ausgeschüttet. Das Stiftungskapital selbst bleibt unberührt und darf nicht ausgeschüttet werden. Durch die Erhaltung des Stiftungskapitals ist die Hilfe immerwährend. Eine Stiftung ist somit auf Ewigkeit angelegt.
Eine Spende wird zeitnah und direkt an die dem Sfiftungszweck entsprechenden, gemeinnützigen Projekte ausgeschüttet. Eine Zustiftung hingegen wird dem Stiftungskapital hinzugefügt. Der Betrag verbleibt dort und wird nicht ausgeschüttet. Ausgeschüttet werden lediglich die Erträge, die das Kapital aus der Zustiftung erwirtschaftet.
Bitte kontaktiere uns über das Kontaktformular. Wir geben dir alle Infos, die du brauchst. Letztendlich läuft die Zustiftung aber ganz unkompliziert über eine Überweisung auf unser Stiftungskonto.
Ja. Eine Zustiftung kann selbst dann noch steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Höchstbetrag von 20 % des Gesamteinkommens als Spende schon ausgeschöpft ist. Im Detail bitten wir darum, dich von Steuerfachleuten beraten zu lassen.
Ja, das ist möglich. Bitte beachte allerdings, dass wir nur Großspenden über EUR 10.000 annehmen, da wir den Verwaltungsaufwand der Stiftung möglichst gering halten wollen.
Das Spendenkonto findest du auf der Rubrik "Stiften/Spende" dieser Website.
Ja, das ist möglich.
Ja, du kannst in die HATIKWA Foundation neben Barvermögen auch Immobilien und Wertpapiere einbringen, zu Lebzeiten oder auch per testamentarischer Verfügung.
Eine Treuhandstiftung ist nicht eigenständig rechtsfähig, sondern wird von einem Treuhänder entsprechend eines Treuhandvertrags verwaltet. Dies geschieht ausschließlich im Sinn der Stiftungssatzung und des darin verankerten Stiftungszwecks, die vom Treuhänder nicht geändert werden darf. Das Stiftungsvermögen bzw. Stiftungskapital wird dabei völlig unabhängig vom Vermögen des Treuhänders geführt und wird gemäß den Satzungsbestimmungen verwaltet.
Treuhänder der HATIKWA Foundation ist die ICF Services GmbH.
Ja, auf jeden Fall und das ist für uns sehr wichtig. Die Stiftung lebt neben Zustiftungen und Spenden vor allem durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die kommunikativ unterstützen, Türen öffnen, die Vision der Stiftung teilen, Menschen vernetzen und einladen, Teil der HATIKWA Foundation zu werden.
Das Wichtigste aber ist deine Unterstützung im Gebet. Dafür schon jetzt herzlichen Dank.
Die Auswahl der geförderten Projekte trifft gemäß der Satzung das Stiftungskuratorium. Dabei werden ausschließlich Projekte berücksichtigt, die klar dem Stiftungszweck entsprechen. Projekte können dem Kuratorium vorgeschlagen werden. Nutze dafür unser Kontaktformular.
Die HATIKWA Foundation wurde durch den ICF München e.V. mit dem Ziel gegründet, biblische Werte in einer dynamischen, lebensnahen und zeitgemäßen Form zu leben und weiterzugeben. Sie entspringt dem Traum, Kirche neu zu denken: kreativ, innovativ und begeistert vom Leben mit Gott. Dazu gehört es für uns auch, über den Zehnten und die eigene Kirche hinaus zu denken und zu handeln. Wir wollen Hoffnung stiften – im Inland und weltweit. Das gelingt nur gemeinsam: in Zusammenarbeit mit Kirchen, jüdischen und anderen Glaubensgemeinschaften sowie mit allen Menschen, die unsere Vision teilen und zusammen mit uns Hoffnung weitertragen möchten.
Die Gemeinnützigkeit und die Mittelverwendung der Stiftung unterliegen der Prüfung durch das Finanzamt. Die rechtliche Trägerschaft liegt bei einer Treuhändischen Stiftung wie der HATIKWA Foundation beim Treuhänder, der die Stiftung gemäß des Treuhandvertrages und der Stiftungssatzung verwaltet. Zudem gibt es das Stiftungskuratorium und Governance-Regelungen, damit Entscheidungen nachvollziehbar und transparent sind.
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